BESTÄTIGUNG DER LANDRECHTE VON NORCIA

Kardinal Capoccci an die Kommune Norcia, AD 1250

VERFASSER

Pietro Capocci (um 1200-1259)
Kardinal und Legat Deutschlands
1244 von Papst Innozenz IV. zum Kardinal mit der Titelkirche San Giorgio in Velabro erhoben.
1247 auf dem Konzil von Lyon zum päpstlichen Legaten für Deutschland ernannt

1249 zum päpstlichen Rektor für das Patrimonium Petri, das Herzogtum Spoleto und die Mark Ancona, sowie zum Legaten für das Königreich Sizilien ernannt.

TITEL

Schreiben des Kardinallegaten an die Stadt Norcia (Umbrien), in dem er der Stadt die Verfügungsgewalt über Vermögenswerte innerhalb des Umlandes („Contado“) zusichert.

ENTSTEHUNG

Norcia, 22. Juli 1250

BESCHREIBUNG

Schreiben an die Stadt Norcia (Umbrien) zur Bestätigung umfangreicher Landrechte Norcias. Pergamenturkunde in lateinischer Sprache. Mit einer mehrfarbigen Siegelschnur befestigtes Wachssiegel.

Der Kardinallegat Pietro Capocci bestätigt in diesem eigenhändigen Schreiben die oben erwähnten Rechte.

„Pietro, von göttlicher Gnade Kardinalpriester des Titels von Santa Prassede der Heiligen Römischen Kirche und Legat ebendieser allerheiligsten Kirche in der Toskana und Kampanien usw. …“

In dieser, für diese Zeit typische Eröffnungsformel stellt sich Pietro Capocci gemäß seiner kirchlichen und diplomatischen Würde vor. Er handelt nicht in eigenem Namen, sondern als Gesandter des Papstes. Dies verleiht seinem Handeln rechtliche und religiöse Verbindlichkeit. Aufgrund des verdienstvollen Beharrens und der inbrünstigen Hingabe der geliebten Kirche von Norcia und ihrer Gemeinschaft sowie jener, die zu ihrer Zeit für deren gerechte Verwaltung sorgen werden, richten wir unsere wohlwollende Aufmerksamkeit auf alle Zeugen und Personen – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt, die ihrer Autorität unterstehen.

Er begründet sein Eingreifen mit der Treue sowie der soliden geistlichen und politischen Führung Norcias. Er wendet sich an die „Kommune“ als zivile Körperschaft, aber auch an die Ortskirche. Er erkennt eine legitime Herrschaft an – sei es die aktuell bestehende oder eine künftige. Die Täler, Güter, Höfe, bewirtschafteten Ländereien und Salinen sowie alle anderen Orte – ob innerhalb oder außerhalb der Stadt –, die ihr gehören oder als ihr zugehörig anerkannt sind – in geistlichen wie in weltlichen Angelegenheiten, unter welchem Namen auch immer sie bezeichnet sein mögen –, bestätigen wir hiermit durch dieses vorliegende Schriftstück, kraft der Autorität, mit der wir bekleidet sind.

Hier liegt das Herzstück des Dokuments: eine feierliche Bestätigung der Besitztümer Norcias. Dies umfasst alle Arten von Vermögenswerten (landwirtschaftliche Flächen, Salinen, Gebäude, Wälder, Territorien …), einschließlich sowohl geistlicher Güter (Kirchen, Pfründen) als auch weltlicher Güter (Ländereien, Steuern, Gerichtsbarkeit). Und damit diese Bestätigung auf der Fülle der Freiheit und Macht der Allerheiligsten Römischen Kirche ruhe – in Leben, Zeit und Ort –, setzen wir hierunter unsere Hand, auf dass sie für immer Bestand habe, gestärkt durch eine höhere Autorität.

Der Legat schließt mit einer Formel der dauerhaften Gewährleistung. Er handelt im Namen der obersten Autorität Roms und bekräftigt, dass dieser Akt endgültig, unverletzlich und durch die Macht der Kirche geheiligt ist.

HISTORISCHER HINTERGRUND

Norcia gehörte zur Zeit der Entstehung dieser Urkunde zum Kirchenstaat. Gelegen in der Region Umbrien in Mittelitalien, ist Norcia berühmt als Geburtsort des heiligen Benedikt von Nursia (ca. 480 n. Chr.), des Gründers des Benediktinerordens und Vaters des abendländischen Mönchtums. Mitte des 13. Jahrhunderts bewahrte Norcia seine bedeutende spirituelle Geltung, während es zugleich in einem politischen und sozialen Umfeld existierte, das von Spannungen zwischen dem Papsttum und dem Kaiserreich geprägt war.

Im Jahr 1250 war Norcia Teil des Kirchenstaates und unterstand der weltlichen Herrschaft des Papstes. Der Tod Kaiser Friedrichs II. im selben Jahr leitete eine Phase politischer Instabilität ein. Die Stadt positionierte sich im Konflikt zwischen den Guelfen (Anhänger des Papstes) und den Ghibellinen (kaiserliche Anhänger) und schloss sich in ihrer Loyalität zu Rom dem guelfischen Lager an.

Norcia ist ein bedeutendes Zentrum des Benediktinerordens und beherbergt die Abtei des heiligen Benedikt, die an der vermuteten Stelle der Geburt des Heiligen errichtet wurde. Wenngleich der politische Einfluss der Benediktinerklöster zugunsten der Bettelorden (Franziskaner, Dominikaner) schwand, blieb die Abtei ein mächtiges spirituelles Symbol und ein bedeutender Wallfahrtsort.

Im 13. Jahrhundert war Norcia eine geschäftige kleine Bergstadt, deren Wirtschaft auf der Landwirtschaft (Hülsenfrüchte, Getreide), der Viehzucht (Schafe, Ziegen) und dem lokalen Handwerk basierte. Das soziale und wirtschaftliche Leben wurde vom Rhythmus der benediktinischen Liturgie und der christlichen Feiertage bestimmt. Die Kommune bewahrte sich ein gewisses Maß an Autonomie, die rechtlich durch päpstliche Urkunden abgesichert war, welche ihre Rechte über den „Contado“ (das umliegende ländliche Gebiet) bestätigten.

Norcia ein Ort, an dem sich das alte religiöse Erbe und die sich wandelnden politischen Realitäten miteinander verflochten. Rom treu, steht es als lebendiges Zeugnis für die Kontinuität des benediktinischen Glaubens in einem Italien, das einen tiefgreifenden Wandel durchläuft
Fazit: Um das Jahr 1250 war.

TRANSKRIPT

„Ich, Petrus, Kardinalpriester des Titels von Sankt Georg beim Goldenen Schleier, Legat des Apostolischen Stuhls, erwäge mit Wohlwollen die Bitten der Gemeinschaft von Norcia und wünsche ihr Frieden und Ruhe; hiermit bestätige und billige ich kraft apostolischer Autorität all das, was die besagte Gemeinschaft rechtmäßig und legitim besitzt. Wir bestätigen daher die Besitztümer, Rechte, Güter, Freiheiten und Privilegien, welche diese Gemeinschaft innehat – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt Norcia: in ihren Ländereien, Feldern, Wäldern, Weiden, Gewässern, Mühlen, Backöfen, Märkten, Rechten, Gewohnheiten, Zehnten, Einkünften, Renten, Nutzungsrechten sowie anderem beweglichen und unbeweglichen Eigentum. Ebenso bestätigen wir all das, was dieser Gemeinschaft von Päpsten, Bischöfen, Kaisern, Königen, Fürsten, Herren oder anderen Personen – welchen Standes auch immer sie seien – gewährt, geschenkt, zugestanden oder als ihr zugehörig anerkannt wurde; vorausgesetzt, dass solche Zugeständnisse gerecht, rechtmäßig und vernünftig sind. Und wir ordnen an, dass niemand – welchen Ranges, Standes oder welcher Macht auch immer – die besagte Gemeinschaft in ihrem Besitz, ihrer Nutzung oder dem friedlichen Gebrauch der vorgenannten Güter stören oder behindern darf, es sei denn mit ausdrücklicher Ermächtigung des Apostolischen Stuhls oder einer legitimen Autorität. Zum Zeugnis dessen haben wir angeordnet, dass dieses vorliegende Dokument ausgefertigt und mit unserem Siegel beglaubigt werde, welches an einer Schnur in den Farben Grün, Gelb und Rot angebracht ist; gegeben zu Rom, am 22. Tage des Juli im Jahre des Herrn 1250, im dritten Jahr unserer Legation.“

ABMESSUNGEN

Blatt: 21,5 x 19  cm
Schriftspiegel 20,5 x 15 cm
Plica: 2 cm
Siegel: 7 x 4 cm

ZUSTAND

Guter Erhaltungszustand. Leicht gebräunt und wasserfleckig. Minimale Randläsuren. An den Falzen von hinten verstärkt. Siegel mit Fehlstellen.

PROVENIENZ

Aus einer belgischen Privatsammlung. Laut Aussagen des Vorbesitzers stammt dieser Brief aus dem Archiv der Stadt Norcia und wurde vermutlich im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts von französischen Truppen nach Frankreich verbracht. Wohl in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gelangte er nach Belgien, wo der Vorbesitzer diesen erwarb. Vorliegend eine Bestätigung des Verkäufers, dass für die Ausfuhr des Briefes von Belgien nach Deutschland keine Ausfuhrgenehmigung der belgischen Kulturbehörden erforderlich ist.

KULTURGUT SICHER ERWERBEN

Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Urkunde. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit dem Lost-Art-Register abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der deutschen Kulturbehörden erforderlich.

Preis
4.900 €
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Tilo Hofmann
Artikelnummer
T575

TRANSKRIPT

„Ich, Petrus, Kardinalpriester des Titels von Sankt Georg beim Goldenen Schleier, Legat des Apostolischen Stuhls, erwäge mit Wohlwollen die Bitten der Gemeinschaft von Norcia und wünsche ihr Frieden und Ruhe; hiermit bestätige und billige ich kraft apostolischer Autorität all das, was die besagte Gemeinschaft rechtmäßig und legitim besitzt. Wir bestätigen daher die Besitztümer, Rechte, Güter, Freiheiten und Privilegien, welche diese Gemeinschaft innehat – sowohl innerhalb als auch außerhalb der Stadt Norcia: in ihren Ländereien, Feldern, Wäldern, Weiden, Gewässern, Mühlen, Backöfen, Märkten, Rechten, Gewohnheiten, Zehnten, Einkünften, Renten, Nutzungsrechten sowie anderem beweglichen und unbeweglichen Eigentum. Ebenso bestätigen wir all das, was dieser Gemeinschaft von Päpsten, Bischöfen, Kaisern, Königen, Fürsten, Herren oder anderen Personen – welchen Standes auch immer sie seien – gewährt, geschenkt, zugestanden oder als ihr zugehörig anerkannt wurde; vorausgesetzt, dass solche Zugeständnisse gerecht, rechtmäßig und vernünftig sind. Und wir ordnen an, dass niemand – welchen Ranges, Standes oder welcher Macht auch immer – die besagte Gemeinschaft in ihrem Besitz, ihrer Nutzung oder dem friedlichen Gebrauch der vorgenannten Güter stören oder behindern darf, es sei denn mit ausdrücklicher Ermächtigung des Apostolischen Stuhls oder einer legitimen Autorität. Zum Zeugnis dessen haben wir angeordnet, dass dieses vorliegende Dokument ausgefertigt und mit unserem Siegel beglaubigt werde, welches an einer Schnur in den Farben Grün, Gelb und Rot angebracht ist; gegeben zu Rom, am 22. Tage des Juli im Jahre des Herrn 1250, im dritten Jahr unserer Legation.“

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Tilo Hofmann
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Eines der verhängnisvollsten Bücher der Weltliteratur

Malleus maleficarum, Koberger 1493

Äußerst seltenes Exemplar einer Inkunabelausgabe des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“, gedruckt in der berühmten Nürnberger Offizin von Anton Koberger.

Das Werk wurde erstmalig 1486 bei Peter Drach in Speyer in Druck gegeben und stammt aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorschaft heute infrage gestellt wird, obgleich das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird.

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