Friedrich der Weise (1463-1525)
Kurfürst von Sachsen
Anleihe über 2.000 Rheinische Gulden an den Ritter Hans von Miltitz
Torgau, wohl Schloss Hartenfels, 09. März 1513
Überaus seltenes Dokument aus dem unmittelbaren Regierungsalltag Friedrichs des Weisen, entstanden genau in dem Jahr, in dem die ernestinischen Länder organisatorisch und finanziell neu geordnet wurden.
Handschrift auf Büttenpapier mit auf der Rückseite angebrachtem papiergedeckten Siegel, das zum Zeichen der Erledigung eingeschnitten wurde. Ein Doppelblatt. Kanzleischrift in brauner Tinte mit eigenhändiger Unterschrift des Friedrich Herzog von Sachsen.
Schreiben des Kurfürsten Friedrich des Weisen an seinen Rat und Getreuen Hans von Miltitz bezüglich einer von diesem gewährten Anleihe über 2.000 rheinische Gulden. In der Urkunde bestätigt Friedrich den Empfang der Summe und erklärt, dass die Mittel für notwendige Angelegenheiten seiner Person und seines Landes verwendet wurden. Zur Sicherung der Rückzahlung werden kurfürstliche Einkünfte und Abgaben verpfändet.
Die Summe von 2.000 Rheinische Gulden war eine beträchtliche Summe. Ein rheinischer Goldgulden enthielt ungefähr 2,5–2,7 g Feingold, 2.000 Gulden entsprachen also ungefähr 5-5,5 Kilogramm Gold. Zu dieser Zeit erhielt ein einfacher Tagelöhner etwa 10–15 Gulden, ein Handwerksmeister 20–40 Gulden pro Jahr. 2.000 Gulden entsprachen also das 50 bis 100-fache des Jahreseinkommens eines wohlhabenden Handwerkers oder mehreren hundert Jahreseinkommen eines Landarbeiters.
Die beträchtlichen Einnahmen aus den Silberbergwerken Sachsens, sein Anteil am fälligen Schlagschatz der Münzstätten Freiberg, Leipzig, Annaberg, Buchholz, Zwickau, Schneeberg und Langensalza bildeten eine wesentliche Grundlage der kurfürstlichen Finanzkraft. Darüber hinaus gab es gerade zu dieser Zeit der Umstrukturierung einen hohen Finanzbedarf. Die Urkunde erwähnt ausdrücklich die Verpfändung von Einkünften und Abgaben zur Rückzahlung. Das spricht für ein klassisches spätmittelalterliches Rentengeschäft bzw. einen besicherten Kredit. Man kann dies als Vorläufer heutiger Staatsanleihen betrachten.
Die Urkunde gehört zu den seltenen erhaltenen Beispielen einer durch einen Reichsfürsten aufgenommenen und durch landesherrliche Einkünfte abgesicherten Kreditverpflichtung. Sie dokumentiert damit frühe Formen staatlicher Finanzierung im Heiligen Römischen Reich unmittelbar vor Beginn der Reformationszeit.
Friedrich der Weise von Sachsen war von 1486 bis zu seinem Tod 1525 Kurfürst von Sachsen. Die 1502 von ihm gegründete Universität Wittenberg entwickelte sich in den folgenden Jahrzehnten zu einer der bedeutendsten Universitäten. Bekannt war er auch als großer Kunstmäzen: Er unterstütze großzügig Albrecht Dürer und Lucas Cranach. Aufgrund der durch seinen Vater Ernst und dessen Bruder Albrecht vorgenommenen Leipziger Teilung 1485 zwischen der ernestinisch-thüringischen und albertinisch-meißnischen Linie der Wettiner baute Friedrich Torgau zu seiner hauptsächlichen Residenzstadt aus.
Die Entstehungszeit der Urkunde fällt in eine politisch und finanziell bedeutsame Phase der ernestinischen Landesgeschichte. Im Jahr 1513 erfolgte die sogenannte Mutschierung zwischen Kurfürst Friedrich dem Weisen und seinem Bruder Johann dem Beständigen. Diese Neuordnung der gemeinsamen wettinischen Besitzungen erforderte umfangreiche Verwaltungs-, Finanz- und Vermögensregelungen und führte zu erheblichen Liquiditätsbedürfnissen innerhalb der kursächsischen Regierung. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aufnahme eines Darlehens aus dem engsten Kreis des landesherrlichen Adels besonders plausibel. Hans von Miltitz wird in der Urkunde ausdrücklich als „unser Rat und lieber Getreuer“ bezeichnet und gehörte damit zum unmittelbaren Umfeld des Kurfürsten. Die Familie von Miltitz zählt zu den ältesten und bedeutendsten Adelsgeschlechtern Sachsens. Bereits 1186 ist ein Ritter Dietrich von Miltitz urkundlich nachweisbar – noch im 14. Jahrhundert treten Angehörige der Familie als bedeutende Grundherren und Stifter kirchlicher Besitzungen in Erscheinung.
Die Anleihe dokumentiert damit nicht nur einen bemerkenswerten Finanzvorgang innerhalb der kursächsischen Verwaltung, sondern zugleich die enge wirtschaftliche und politische Verflechtung zwischen dem wettinischen Herrscherhaus und dem sächsischen Adel unmittelbar vor Beginn der Reformationszeit. Nur vier Jahre später sollte Friedrich der Weise durch seinen Schutz Martin Luthers zu einer der prägenden Gestalten der europäischen Geschichte werden.
Übersetzung der Anleihe vom Altdeutschen ins Neudeutsche:
„Wir, Friedrich III., von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches und Kurfürst, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen, erklären öffentlich mit diesem Brief, dass wir heute von unserem treuen Gefolgsmann Hans von Miltitz, Ritter, 2.000 rheinische Gulden in guter und allgemein gültiger Münze empfangen haben, die wir für notwendige Angelegenheiten unserer Person und unseres Landes verwendet haben. Als Sicherheit verpfänden wir ihm und seinen Erben unsere Einkünfte und Abgaben, aus denen die Rückzahlung jährlich erfolgen soll, bis die genannte Summe vollständig zurückgezahlt ist. Zum Beweis haben wir diesen Brief eigenhändig unterschrieben und mit unserem erblichen Siegel versehen. Gegeben am Donnerstag nach dem Tag der heiligen Apollonia, im Jahr 1513 nach Christi Geburt.“
Doppelblatt: 44 x 30,5 cm
Schriftspiegel 9 x 21 cm
Siegeldurchmesser: 2 cm
Sehr guter Erhaltungszustand. Leicht gebräunt. Festes Büttenpapier.
Sammlung Werner Deichmann (1931–2025), Solingen, einer auf historische Aktien, Anleihen und Wertpapiere spezialisierten Privatsammlung. Die Urkunde befand sich seit Jahrzehnten in seinem Privatbesitz.
Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Urkunde. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit dem Lost-Art-Register abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der deutschen Kulturbehörden erforderlich

Diese bedeutende Urkunde gehört zu den seltenen erhaltenen Beispielen einer durch einen Reichsfürsten aufgenommenen und durch landesherrliche Einkünfte abgesicherten Kreditverpflichtung. Sie dokumentiert damit frühe Formen staatlicher Finanzierung im Heiligen Römischen Reich unmittelbar vor Beginn der Reformationszeit.

Äußerst seltenes Exemplar einer Inkunabelausgabe des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“, gedruckt in der berühmten Nürnberger Offizin von Anton Koberger.
Das Werk wurde erstmalig 1486 bei Peter Drach in Speyer in Druck gegeben und stammt aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorschaft heute infrage gestellt wird, obgleich das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird.