Robert I. von Anjou (1278-1343)
genannt Robert der Weise, König von Neapel und Sizilien,
Titularkönig von Jerusalem und Graf der Provence
Urkunde von König Robert I.
Marseille, 31. März 1324
Urkunde im Namen von Robert I., ausgefertigt durch den königlichen Protonotar Giovanni de Lando von Capua, Professor für Zivilrecht und Finanzminister des Königs. Lateinische Handschrift auf Pergament in frühgotischer Kursive des 14. Jahrhunderts in zehn Zeilen.
Der König schreibt seinem Amtmann, den Juristen Franciscus Caysi, dem er, im Zuge von Beschwerden seitens der Burgbesatzung von Èze (Côte d’Azur), seiner Lehensmänner, befiehlt, diese nicht weiter zu Abgaben zu zwingen und einbehaltene Geiseln freizulassen.
Trotz seiner zwölf fehlgeschlagenen Kriegszüge genoss Robert von Anjou ein gutes Ansehen. Seinen Beinamen der Weise hatte er seiner außergewöhnlich aktiven Beteiligung an der Förderung von Wissenschaft und Kunst zu verdanken. So förderte der zum Beispiel Francesco Petrarca, den er zum Dichter krönte, Giovanni Boccaccio sowie Künstler wie Tino di Camaino und Simone Martini.
Beiliegend drei Abschriften der Urkunde aus dem 18., 19. Und 20. Jahrhundert.
Blatt: 10,5 x 29,5 cm
Schriftspiegel 6,5 x 26 cm
Guter Erhaltungszustand. Gebräunt und in den Rändern fleckig und angestaubt. Alte geglättete Faltstellen. In den Falzen kleine Löcher. Kleinere Randläsuren. Rückseitig Montagespuren und von uns nicht identifizierbarer Sammlerstempel.
Cornette de Saint Cyr, Paris, 13. Juni 2016, Lot 90
Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Urkunde. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der deutschen Kulturbehörden erforderlich.

Der König schreibt seinem Amtmann, den Juristen Franciscus Caysi, dem er, im Zuge von Beschwerden seitens der Burgbesatzung von Èze (Côte d’Azur), seiner Lehensmänner, befiehlt, diese nicht weiter zu Abgaben zu zwingen und einbehaltene Geiseln freizulassen.

Äußerst seltenes Exemplar einer Inkunabelausgabe des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“, gedruckt in der berühmten Nürnberger Offizin von Anton Koberger.
Das Werk wurde erstmalig 1486 bei Peter Drach in Speyer in Druck gegeben und stammt aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorschaft heute infrage gestellt wird, obgleich das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird.