HOCHBEDEUTENDES ZEITZEUGNIS DER ZÜRCHER REFORMATION MIT WAPPENMALERI VON HANS ASPER

Tagsatzung des Freiamtes Zürich AD 1537

KÜNSTLER

Hans Asper (1499-1571)

TITEL

Züricher Rechtsordnung (Tagsatzung) des Freiamtes.

ENTSTEHUNG

Zürich, Landvogtei Knonau, 1537-1611

BESCHREIBUNG

Prachtvolle Pergamenthandschrift mit der Tagsatzung des Freiamtes in Zürich. In deutscher Sprache verfasste Kanzleikursive in brauner und teilweise roter Tinte. Kapitelstrichelung in Rot. Das erste Blatt mit einer ganzseitigen Wappenmalerei des bedeutenden Zürcher Renaissance-Malers Hans Asper. Diese zeigt das Stadtwappen von Zürich und unten das Mauerankerkreuz, welches auf das Wappen der ausgestorbenen Freiherrn von Eschenbach zurückgeht und zu dieser Zeit als Wappen des Freiamtes diente. Die Malerei ist datiert „1537“ und Monogrammiert „HA“.

Von Hans Asper sind heute nur noch etwa 30 Bildnisse erhalten, die sich zum Großteil in Schweizer Museen befinden und zwischen 1531 und 1564 datiert sind. Dargestellt sind zumeist Zürcher Magistraten oder wichtige Reformatoren aus dem Umkreis von Ulrich Zwingli. Für den Zürcher Verleger Christoph Froschauer war er als Zeichner und Holzschneider tätig (z.B: Stumpfsche Chronik, Gessners Fischbuch). Asper war auch als Fahnen- und Wappenmaler tätig. Die hier vorliegende Wappenillustration ist ein bedeutendes und außergewöhnlich seltenes Zeitzeugnis des künstlerischen Schaffens von Hans Asper.

Das Freiamt war ein Teil der Landvogtei Knonau und ist im Zürcher Allianzwappen enthalten. Die Landvogtei Knonau war eine historische Verwaltungseinheit im Stadtstaat Zürich, welche von 1507 bis 1798 exisitierte. Sie umfasste das Gebiet des heutigen Bezirkes Affoltern, der heute noch „Knonauer Amt“ genannt wird. Der zum großen Rat gehörende Landvogt residierte auf Schloss Knonau, das die Stadt Zürich zu diesem Zweck errichten liess. Seine Ernennung erfolgte durch die Obrigkeit der Stadt Zürich und die Amtszeit war jeweils auf sechs Jahre beschränkt. Dass der Landvogtsitz an der Grenze zur Innerschweiz gewählt wurde, hatte strategische Gründe. Mit dem Amtsrecht von 1535 wurde das bestehende Gewohnheitsrecht systematisch niedergeschrieben. Zürich setzte damit in der Landvogtei Knonau eine Vereinheitlichung der Rechtsordnung durch. So entschloss die städtische Obrigkeit mit Hilfe des Großen Rates, an der von Zwingli in Zürich etablierten Reformation festzuhalten und die neue Kirche weiterzuentwickeln.

Besonders interessant ist der Bezug auf den „leydigen Unfall zu Capel“ (Blatt 31f.), womit offensichtlich die beiden Kappeler Kriege gemeint sind. In der Schlacht bei Kappel erlitten die isolierten und schlecht geführten Zürcher, die vergeblich auf rechtzeitige Unterstützung aus Bern warteten, am 11. Oktober 1531 eine Niederlage, welche die Ausbreitung der Reformation in der deutschsprachigen Schweiz verhinderte. Zwingli fiel in dieser Schlacht.

Auf Blatt 37-39 Erläuterung von Rudolf Stoll, Mitglied des Züricher Rates und Vogt zu Knonau, entworfenen Verordnungen von 1543/44. Rudolf Stoll (um 1490-1553) spielte bei der Durchsetzung der Reformation in Zürich eine bedeutende Rolle und vertrat Zürich mit grossem Geschick als Unterhändler an allen wichtigen Tagsatzungen.

Hier einige Beispiele der in dieser Handschrift erwähnten Verordnungen: Von den Busßen, Vom Fridbruch, Vom Fridversagen, Vom Steynwärffen, Von Waaffen werffen, Von Blutruns und Herdfal, So eyn frow eynen oder eyne schlacht, Von Wyn unnd brodt schetzen, Von Taxlon unnd Zeerung eynes Vogts, Von den Gefangenen, Wie man die gericht besetzten soll, Von den Pfanden.

KOLLATION

Insgesamt 60 Blatt. 1 Blatt Wappen; Blatt 1-10 Ufferkantnuß der Gestrengen (das letzte leer); Blatt 11-20 Blatt Gerichtsordnung des Freiamtes; Blatt 21-30 (das letzte leer); Blatt 31-36 …uff den leydigen Unfall zu Capel (von 1532); Blatt 37-39 Artikel über Rudolf Stoll, Rat zu Zürich und Vogt zu Knonau; Blatt 40-51 Artikel des Amstrechtes zwischen 1550 und 1611, Blatt 52-59 leer. Vollständig.

EINBAND

Originaler Reanaissance-Einband. Blindgeprägtes Schweinsleder über Pappdeckeln. Stempelrolle Spes, Fides, Caritas und Prudentia (Glaube, Hoffnung, Liebe und Vernunft). Vier Bünde. Guter Zustand. Buchblock und Bindung fest und stabil. Bindebänder entfernt. Deckel fleckig und berieben. Gelenke und Bünde stärker beschabt. Innengelenke mit Leinen verstärkt. Quart: 23,3 x 18 x 3 cm.

ZUSTAND

Sehr gute Erhaltung. Pergamentbedingt gebräunt. In den Rändern fingerfleckig und fleckig. Die Wappenmalerei stärker berieben. Erste drei und letzte leere Blatt mit Wurmgängen. Blatt 8 mit größerem Ausriss am rechten Rand mit etwas Textverlust.

PROVENIENZ

Hamburger Privatsammlung.

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Preis
32.000 €
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Tilo Hofmann
Artikelnummer
A511
Tagsatzung des Freiamtes Zürich mit Wappenmalerei von Hans Asper

Prachtvolle Pergamenthandschrift mit der Tagsatzung des Freiamtes in Zürich. In deutscher Sprache verfasste Kanzleikursive in brauner und teilweise roter Tinte. Mit einer ganzseitigen Wappenmalerei des bedeutenden Zürcher Renaissance-Malers Hans Asper. Diese zeigt das Stadtwappen von Zürich und unten das Mauerankerkreuz, welches auf das Wappen der ausgestorbenen Freiherrn von Eschenbach zurückgeht und zu dieser Zeit als Wappen des Freiamtes diente.

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Highlight

Wahrlich ein unglaublicher Schatz!

Das Vierte gedruckte Buch:
Schöffers Durandus von 1459

Diese hier vorliegende Druckausgabe der „Rationale“ von Durandus ist von höchster Bedeutung für die Geschichte der Typographie und gilt als das dritte datierte und vierte überhaupt gedruckte Buch. Vorausgegangen waren lediglich die um 1455 gedruckte Gutenbergbibel sowie die ebenfalls in der Offizin von Fust und Schöffer entstandenen Psalter vom 14. August 1457 und vom 29. August 1459. Eigens für diesen Druck schuf Peter Schöffer die sogenannte „Durandus-Type“, eine Gotico-Antiqua, die Elemente der Rotunda mit den Stilmerkmalen der italienischen Humanistenhandschriften verbindet.

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