Barocker Reiterpokal mit Sinnspruch.
Sachsen, um 1750
Graustichiges Glas, geschliffen.
Hütchenfuss mit Abriss und nach unten umgeschlagenem Rand und Schliff. Kuppaansatz und Balusterschaft wabenfacettiert und mit je einer eingestochenen Luftblase. Umlaufend geschnittener, teils geblänkter Dekor: Heerlager und Disposition der Infanterie und Artillerie, darüber der Inschrift:
„Tapffer Helden, gefaster schluss, in dem werck geschen muss.“
Höhe: 22,2 cm
Durchmesser Lippe: 8,8 cm
Durchmesser Fuß: 9,5 cm
Sehr gute Erhaltung. Die Oberseite des Fußes mit Bekratzungen bzw. produktionsbedingten Einschlüssen bzw. Verunreinigungen. Keine Chips oder Beschädigungen. Mit den für handgemachten Glas dieser Zeit üblichen Lufteinschlüssen.
Alte deutsche Privatsammlung.
Hiermit wird die einwandfreie Herkunft des Pokals bestätigt. Er ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter.

„TAPFER HELDEN GEFASTER SCHLUSS, IN DEM WERK GESCHEHEN MUSS“
Sachsen, um 1750
Graustichiges Glas, geschliffen

Äußerst seltenes Exemplar einer Inkunabelausgabe des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“, gedruckt in der berühmten Nürnberger Offizin von Anton Koberger.
Das Werk wurde erstmalig 1486 bei Peter Drach in Speyer in Druck gegeben und stammt aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorschaft heute infrage gestellt wird, obgleich das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird.