Notar Amadeus de Collumberio
Handschriftliches Vademecum.
Deutsche Handschrift auf Papier.
Romandie, Kanton Wallis oder Waadt, 1500/1501.
Hochinteressantes Zeitzeugnis früher europäischer Notartätigkeit aus dem Fundus des bedeutenden Fundus des Sammlers und Händlers Jacques Rosenthal (1854-1937).
Vademecum des Notars Amadeus de Collumberio (auch Collombey), der hierin das Gerüst seines Schriftverkehrs, die Vertragsinhalte sowie die Urkunden im Rahmen der Mandantschaft der Familie Glandius/Glandinis mit der topografischen Bezeichnung „Lonlomont“ (d.i. wohl Sonlomont) handschriftlich niederlegte.
In einigen hundert Einträgen finden sich u.a. auch durchgestrichene bzw. korrigierte Texte. Eine reiche, bis dato noch nicht transkribierten oder näher untersuchten Quellen spätgotischer Rechtsgelehrsamkeit
Auch die für diese Zeit typischen Kopert-Einband bildende, wohl frühere Urkunde rechtfertigt weitere wissenschaftliche Untersuchungen.
Derartige persönliche Arbeitsnotizen von Notaren sind äußerst selten überliefert und stellen ein außerordentliches Kulturgut dar, wenn deren Provenienz einwandfrei geklärt ist.
Beiliegend zu dieser Handschrift ein Brief von Hans Koch vom 1.10.1974 an Eis: „Hochverehrter, lieber Herr Professor … Von Ihrem Notariatsbuch konnte ich leider keine näheren Herkunftsangaben ermitteln. Es ist lediglich festzustellen, daß das Stück etwas 1921-22 von meiner Firma erworben wurde, wahrscheinlich auf einer Reise in Österreich … Hans Koch“)
Beiliegt ferner ein ausführlicher maschineller Brief mit Unterschrift von Prof. Dr. von Brandt an Eis, in dem er diesem auf das Ansuchen antwortete, das Notariatszeichen auf der Urkunden des Einbands zuzuordnen.
Frühneuzeitliche, einspaltige Bastarda mit bis zu 32 Zeilen.
60 nicht num. Blatt. Davon drei Blatt leer. Die spätere handschriftliche Paginierung lässt Blatt 42 aus.
Wohl originaler Kopertband der Zeit unter Verwendung einer Urkunde auf festem Pergament vom Ende des 15. Jahrhunderts. Stärker fleckig und abgegriffen und mit etlichen Einträgen.
Format: 20,5 x 15,5 x 1,3 cm.
Guter Zustand mit Alters- und Gebrauchsspuren. Insgesamt etwas angestaubt. Partiell etwas fleckig und fingerfleckig.
F. Osterley, Das deutsche Notariat, 2 Bände, 1842; L. Koechling, Untersuchungen über die Anfänge des öffentlichen Notariats in Deutschland, Marburg, 1925; F. Leist, Die Notariatssignete, Leipzig, 1896
1921 – 1971 – Antiquariat Jacques Rosenthal, Hans Koch, Eching
1971 – 1982 – Prof. Dr. Gerhard Eis (1908-1982), Hs. 161 – deutscher germanistischer Mediävist und Medizinhistoriker. Er war Ordinarius für Germanistik an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und gilt als Begründer der deutschen Fachprosaforschung.
1982 – 2025 – Deutsche Privatsammlung
Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Handschrift. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit dem Lost-Art-Register abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der Kulturbehörden erforderlich. Diese wird von uns nach Eingang des Kaufpreises beantragt und dauert ca. 14 Tage.

Hochinteressantes Zeitzeugnis früher europäischer Notartätigkeit aus dem Fundus des bedeutenden Fundus des Sammlers und Händlers Jacques Rosenthal. Der Notar formuliert hierin das Gerüst seines Schriftverkehrs, die Vertragsinhalte sowie die Urkunden im Rahmen der Mandantschaft der Familie Glandius/Glandinis.
Derartige persönliche Arbeitsnotizen von Notaren sind äußerst selten überliefert und stellen ein außerordentliches Kulturgut dar, wenn deren Provenienz einwandfrei geklärt ist.

Äußerst seltenes Exemplar einer Inkunabelausgabe des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“, gedruckt in der berühmten Nürnberger Offizin von Anton Koberger.
Das Werk wurde erstmalig 1486 bei Peter Drach in Speyer in Druck gegeben und stammt aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorschaft heute infrage gestellt wird, obgleich das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird.