VOLUMINÖSER SAMMELBAND DER RECHTSGESCHICHTE

Layenspiegel Klagspiegel Prozessordnung Lehenrecht Halsgericht

Es handelt sich bei diesem Sammelband um ein äußerst interessantes Kompendium der Rechtsgeschichte, welches in dieser Form nur sehr selten am Markt angeboten wird. Der überzeugende Erhaltungszustand sowie die absolute Vollständigkeit jedes einzelnen Werkes lässt dieses Exemplar zu einem Highlight jeder Rechtsbibliothek werden.

WERK I

AUTOR

Ulrich Tengler (ca. 1140-1511),
Tengler war Stadtschreiber in Nördlingen sowie Landvogt in Höchstett. Als Landvogt verfasse er kurz vor seinem Tode das vorliegende Werk. Tengler war wohl ein sehr fleißiger Mann – er war dreimal verheiratet und zeugte insgesamt 24 Kinder.

TITEL

Layenspiegel.
Von rechtmässigen ordnungen inn Burgerlichenn und peinlichen Regimenten. Mit Additionen ursprünglicher rechtsprüchen. Auch der Guldin Bulla/ Künigklicher Reformation/ Landtfriden etc. Sampt bewärungen gemeyner rechten/ und anderm anzeygen. Newlich getruckt.

DRUCK

Johann Albrecht, Straßburg, 1538.

BESCHREIBUNG

Die zweite bei Albrecht gedruckte Ausgabe von Ulrich Tenglers erstmalig 1511/1512 in Augsburg erschienen, erweiterten Ausgabe des Layenspiegels. Erstmalig erschien der Layenspiegel in verkürzter Form im Jahr 1509 bei Otmar in Augsburg. Das Werk gehört zweifellos zu den bedeutendsten Rechtsbüchern des 16. und 17. Jahrhunderts und entstand in unmittelbarer Vorzeit der aufkommenden Reformation.

Tenglers Layenspiegel ist ein Kompendium des römischen Rechts. Es enthält das öffentliche Recht, das Zivilrecht sowie das Strafrecht. Gemeinsam mit dem „Klagspiegel“ gehört es zu den frühesten Werken zum römischen Recht in deutscher Sprache und trug entscheidend zur Rechtsbildung in Deutschland sowie zur Verbreitung juristischer Kenntnisse bei. Der Nichtjurist Tengler leistete damit u.a. auch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der juristischen Terminologie im deutschen Sprachgebrauch. Die Popularität dieses Werkes zeigt sich daran, dass es im Laufe des 16. Jhd. mehr als 14 Auflagen erlebte.

„Das von Sebastian Brant redigierte populäre Rechtsbuch mit den prächtigen Holzschnitten bildete neben dem etwas jüngeren „Richterlichen Klagspiegel“ von Brant „den Abschluss der populären Rechtsliteratur des 16. und 17. Jahrhunderts. Über ganz Deutschland verbreitet stand es während 6 oder 7 Jahrzehnten in ununterbrochener Anwendung und ausschließender Geltung; weshalb kein Werk nachhaltiger und erfolgreicher die Einbürgerung der fremden Rechte in die Praxis der Untergerichte gefördert hat“ (ADB XXXVII, 569).

„Tengler beabsichtigte mit diesem Hülfs- und Nachschlage-Buche die „Halbgelehrten“, welche ohne vorgängige kostspielige Rechtsstudien auf Hochschulen damals als Schreiber, Advocaten, Procuratoren, Notare, Rathgeber, Redner oder in anderer untergeordneter Beschäftigung sehr zahlreich bei Gerichten thätig waren, in den Rechten zu belehren und ihnen ein richtiges Verhalten vorzuzeichnen. Das Werk verbindet somit praktische Belehrung mit theoretischem Unterrichte und kann als systematische Realencyklopädie der populären Rechtswissenschaft für den Praktiker bezeichnet werden“. (ADB)

AUSSTATTUNG

Einspaltiger Druck, römische Paginierung, gotische Type mit Randkommentaren. Titel in rot/schwarzem Druck, großer Titel-Holzschnitt von Hans Weiditz, insgesamt 33 Text-Holzschnitte, davon 5 blattgroße und sieben schematische incl. Wiederholungen. Einige größere Holzschnitt-Initialen.
Blattgröße: 30 x 19,5 cm, Satzspiegel: 24,5 x 16,5 cm.

Die Holzschnitte sind teils verkleinerte Nachschnitte der 1511/12 erschienenen Erstausgabe. Der Holzschnitt im Vorwort Tenglers sowie auf dem Epitaph-Blatt (Schlussblatt) zeigt ihn kniend in Gegenwart der Kurfürsten, wie er dem Kaiser Maximilian I. sein Werk überreicht. Die Holzschnitte im Werk zeigen u.a. Gerichtsverhandlungen, Gerichtsbarkeiten sowie Szenen der Bestrafung und Folter sowie Hinrichtungen und illustrieren auf hervorragende Art und Weise die im Text beschriebenen Vorgänge.

KOLLATION

Vorsatzblatt, 6 nicht num. Blatt, inkl. Titel und Vorreden; 128 num. Blatt; 4 nicht num. Blatt Register (d.l.w.). Vollständig.

ZUSTAND

Guter bis sehr guter Zustand. Kräftiger Druck und äußerst festes Büttenpapier. Titel und das folgende Blatt mit Hinterlegung mit bedingtem Text- und Ilustrationsverlust. Ansonsten nahezu fleckenfreie Papierqualität, stellenweise nur minimalst braunrandig unten.

NACHWEIS

VD16 T 349

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WERK II

AUTOR

Brant, Sebastian (1457 – 1521),
Deutscher Jurist, Professor für beide Rechte an der Universität Basel (1489-1500) und von 1502 bis zu seinem Tod Stadtschreiber und Kanzler der Freien Reichsstadt Straßburg.

TITEL

Der Richterlich Clagspiegel. Ein nutzbarlicher begriff/ Wie man setzen unnd formieren sol nachordnung der Rechten ein yede Clag/ Antwort/ und außsprechene Urteilen. Gezogen auß Geistlichen und Weltlichen Rechten. Dadurch sich ein yeder/ er sey Clager/ Antworter/ oder Richter/ in Recht geschickt machen/ das selb üben/ brauchen/ und dargegen vor unrechter that/ anfechtung/ und fürnemen verhüten mag. Durch Doctorem Sebastianum Brant/ wider durchsichtiger/ und mit mererm fleiß von newem zum teil gebessert.

DRUCK

Wendel Rihel & Georg Messerschmidt, Straßburg, 1542.

BESCHREIBUNG

Seltene achte Ausgabe, die Erstausgabe war im Jahre 1516 erschienen. Der Klagspiegel ist das erste Rechtsbuch, das in deutscher Sprache römisches Recht lehrt. Das Werk wurde um 1436 durch den Schwäbisch Haller Stadtschreiber Conrad Heyden verfasst, der ab 1403 an der Universität Erfurt Jura studierte, bevor er nach einer Ausbildung als Stadtschreiber 1413 dieses wichtige Amt in der Reichsstadt annahm. Als Stadtschreiber war er nicht nur Berater der Stadtregierung, sondern auch mit der Redaktion von Gesetzen und sonstigen Rechtstexten befasst. Der Klagspiegel gilt als sein Lebenswerk. Er ist zugleich das älteste und umfassendste Kompendium des römischen Rechts in deutscher Sprache in einer auf die deutschen Bedürfnisse zugeschnittenen Bearbeitung. Sein Einfluss war von größter Bedeutung, weil er mit unmittelbaren Anweisungen für die Praxis vielfache theoretische Ausführungen verband. Die Bedeutung des Klagspiegels liegt in der leicht verständlichen, sogenannten „populären“ Vermittlung der komplizierten Rechtsinhalte. Sie half den zu dieser Zeit zum größten Teil noch unstudierten Richtern, Schöffen, Anklägern und Verteidigern das neu rezipierte römische Recht besser zu verstehen und es dann auch anzuwenden. Hierdurch wurde das römische Recht stark verbreitet. Von zentraler Bedeutung für diesen Erfolg war der Umstand, dass der berühmte Humanist und Stadtschreiber Sebastian Brant ab 1516 als Herausgeber des Klagspiegels auftrat. Er gab dem Rechtsbuch auch seinen prägnanten Namen „Klagspiegel“, unter dem es heute bekannt ist. Enthalten sind zwei Teile, von denen der erste Teil das Zivilrecht behandelt. Der zweite Teil beinhaltet – zum ersten Mal in Deutschland – das Strafrecht und den Strafprozess nach römisch-rechtlichen Grundsätzen.

AUSSTATTUNG

Einspaltiger Druck, römische Paginierung, gotische Type mit Randkommentaren. Titel mit großem Holzschnitt mit Darstellung sich streitender Parteien vor dem Richter. Zwei blattgroße Holzschnitte mit Darstellung des Kaisers zwischen den Kurfürsten sowie nochmals mit den streitenden Parteien vor dem Richter.
Blattgröße: 30 x 19,5 cm, Satzspiegel: 25 x 16,5 cm.

KOLLATION

6 nicht num. Blatt, inkl. Titel, Vorrede und Register; 135 num. Blatt: 1 weißes Blatt. Vollständig.

ZUSTAND

Guter bis sehr guter Zustand. Kräftiger Druck und äußerst festes Büttenpapier. Lediglich ein Blatt etwas stärker braunfleckig, sonst nahezu fleckenfreies Werk.

NACHWEIS

VD16 B 7093

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WERK III

AUTOR

Justinus Gobler (1504-1567)

TITEL

Der Gerichtlich Prozeß/ Auß geschribenen Rechten/ und nach gemeynem im Heyligen Reich Teutscher Nation gebrauch unnd ubung/ in zwey theyk verfaßt/ deren Erster teyl inhelt die ware und recht Practicen aller und jeder Gerichtlicher Terminen/ wie die auffs ordentlichst Schrifftlich und müntlich einbracht werden mögen. Der Ander teyl helt innen die Theorica/ mit anzeygung un erklärung viler guter Doctrinen/ Regulen unnd Cautelen. Auch namhafftiger Allegierung der Rechten un Rechtgelerten/ allenthalben angehenckt. Jetzt von newem/ unnd hievor der gestalt im Truck nit mehr außgangen.

DRUCK

Christian Egenolff, Frankfurt/Main, 1542

BESCHREIBUNG

Interessantes und seltenes Rechtswerk, verfasst von dem deutschen Juristen Justin Gobler, das noch zu seinen Lebzeiten erschienen war. Gobler gilt als einer der bedeutendsten Juristen seiner Zeit, der aufgrund seiner deutschen Übersetzung der „Constitutio Criminalis Carolina“ aus dem Jahre 1543 bekannt geworden war. Bei dem hier vorliegenden Werk handelt es sich um die dritte Ausgabe, jedoch die erste Ausgabe mit der prächtigen Holzschnitt-Titelbordüre von Hans Sebald Beham, mehrere Gerichtsszenen darstellend. Das Werk enthält verschiedene Ordnungen und Anweisungen, wie sich bei diversen Vergehen und Straftaten verhalten werden soll.

Gobler studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bourges, Erfurt und Mainz, wo er auch promovierte. Von 1535 bis 1537 war er Professor für Moralphilosophie in Trier. Herzog Erich von Braunschweig-Lüneburg berief ihn 1539 zu seinem Rat. 1544 wurde er Hofrichter zu Münden, wo er Elisabeth von Brandenburg bei der Einführung der Reformation unterstützte. Unter Franz von Waldeck wurde er 1546 Kanzler des Hochstifts Münster und 1549 nassauischer Rat. Ab 1559 war er Syndikus der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main, wo er 1567 verstarb und in der Peterskirche bestattet wurde.

AUSSTATTUNG

Einspaltiger Druck, römische Paginierung, gotische Type mit Randkommentaren. Titel mit prächtiger, 4-teiliger Holzschnittbordüre von Hans Sebald Beham.
Blattgröße: 30 x 19,5 cm, Satzspiegel: 24 x 15,5 cm.

KOLLATION

4 nicht num. Blatt, inkl. Titel, Vorrede und Register; 200 num. Blatt. Vollständig.

ZUSTAND

Sehr guter Zustand. Kräftiger Druck und äußerst festes Büttenpapier, nahezu fleckenfreies Werk.

NACHWEIS

VD16 G 2298.

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WERK IV

AUTOR

Eike von Repgow

TITEL

Die Lehenrecht verdeütscht: auch inn eyn newe und richtige ordnung der Tittel gesatzt und zusamenbracht. Mit erklerung unnd außlegung etlicher Lateinischer unnd Wälscher wort/ welche nit füglich ins Deutsch haben verändert mögen werden.

DRUCK

Sebastian Wagner, Worms, 1541

BESCHREIBUNG

Äußerst seltenes Werk zum gesamten Lehenrecht in acht Teilen. Es handelt sich um die zweite Wormser Ausgabe dieser Übersetzung nach einer lateinischen Ausgabe des Eike von Repgow. Die Erstausgabe war im Jahre 1536 erschienen.

AUSSTATTUNG

Einspaltiger Druck, römische Paginierung, gotische Type. Einige größere Holzschnitt-Initialen (figürlich und mit Ornamenten).
Blattgröße: 30 x 19,5 cm, Satzspiegel: 24 x 14,5 cm.

KOLLATION

4 nicht num. Blatt, inkl. Titel, Vorrede und Register; 28 num. Blatt. Vollständig.

ZUSTAND

Sehr guter Zustand. Kräftiger Druck und äußerst festes Büttenpapier, nahezu fleckenfreies Werk.

NACHWEIS

VD16 D 732.

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WERK V

AUTOR

Karl V. (1500-1558),
aus dem Hause Habsburg war von 1516 an König Karl I. von Spanien. Im Jahre 1519 wurde er zum römisch-deutschen König gewählt; nach seiner Krönung im Jahre 1520 nannte er sich „erwählter“ Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (HRR). Im Jahre 1530 wurde er offiziell, als letzter römisch-deutscher Herrscher, durch Papst Clemens VII. in Bologna zum Kaiser gekrönt. Am 23. August 1556 verzichtete er zugunsten seines Sohnes Philipp II. auf den spanischen Thron und zugunsten seines Bruders Ferdinand I. auf die Kaiserwürde.

TITEL

Deß aller Durchleuchtigsten großmechtigsten: Unüberwindtlichsten Keyer Karls des füfften/unnd deß Heyligen Römischen Reichs peinlich Gerichtsordnung/ auff den Reichstägen zu Augspurg unnd Regenspurg inn jaren dreissig unnd zwei und dreissig gehalten/ auffgericht unnd beschlossen.

DRUCK

Mainz, Ivo Schöffer, 1542

BESCHREIBUNG

Bedeutende Prozessordnung, die im Jahre 1530 als „Constitutio criminalis Carolina“ als „Peinliche Gerichtsordnung Karls V.“ vom Reichstag in Augsburg beschlossen und zwei Jahre später, 1532 auf dem Reichstag in Regensburg verabschiedet wurde. Basis der „Constitutio criminalis Carolina“ war die 1507 unter Leitung von Johann Freiherr von Schwarzenberg verfasste Halsgerichtsordnung von Bamberg (auch Bambergensis genannt), die bereits auf das humanistische Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) zurückgriff. Der Begriff “peinlich” ist im Sinne von Pein, Schmerz oder Strafe zu verstehen. In der Gerichtsordnung wurden u.a. Verbrechen und die Bestrafung festgelegt.

Bei dem hier vorliegenden Werk handelt es sich um die siebente Ausgabe. Es enthält Strafprozess- vorschriften, einschließlich Inquisitionsprozess sowie materielles Strafrecht. Der einleitende Titel in rot/schwarzem Druck zeigt einen großen Holzschnitt mit mehreren Folterinstrumenten sowie eine Urteilsvollstreckung. Ein weiterer Holzschnitt mit Darstellung des Kaisers im Kreise der Kurfürsten sowie ein blattgroßer Holzschnitt mit der bekannten Illustration des Jüngsten Gerichts.

AUSSTATTUNG

Einspaltiger Druck, römische Paginierung, gotische Type. Titel in rot/schwarzem Druck mit Holzschnitt, zwei Holzschnitte, davon ein blattgroßer, Holzschnitt-Druckermarke der Offizin von Schöffer am Ende. Blattgröße: 30 x 19,5 cm, Satzspiegel: 24 x 14,5 cm.

KOLLATION

6 nicht num. Blatt, inkl. Titel, Vorrede und Register; 36 num. Blatt. Vollständig.

ZUSTAND

Sehr guter Zustand. Kräftiger Druck und äußerst festes Büttenpapier. Einige zeitgenössische Randnotizen. Vereinzelt im Bug unten leicht wasserrandig. Sonst nahezu fleckenfrei.

NACHWEIS

VD 16 D 1076.

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EINBAND

Originaler, blindgeprägter Schweinsleder-Einband über massiven Holzdeckeln mit zwei intakten Messingschließen. Umlaufende Ornamente in Rollenbordürenoptik, Vorderdeckel mit Porträtmedaillons und Darstellung von Justitia, Lucretia und Prudentia sowie kleiner Datierung mit Jahreszahl „1535“. Die Deckel sind etwas berieben, Ecken leicht bestoßen, wenige kleine Wurmlöchlein. Vorderer Spiegel mit altem Besitzervermerk. Gebunden auf vier echten Bünden. Buchblock fest und stabil.
Folio: 32 x 22 x 7 cm.

KULTURGUT SICHER ERWERBEN

Hiermit wird die einwandfreie Herkunft des vorliegenden Buches bestätigt. Das Werk ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit der Lost-Art-Datenbank abgeglichen. Eine Ausfuhrgenehmigungspflicht für Kulturgut besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht.

Preis
7.600 €
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Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail
Tilo Hofmann
Artikelnummer
N548
Umfangreicher Sammelband mit fünf Werken der Rechtsgeschichte

Diverse Drucker, zwischen 1538-1542

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Tilo Hofmann
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Highlight

Wahrlich ein unglaublicher Schatz!

Das Vierte gedruckte Buch:
Schöffers Durandus von 1459

Diese hier vorliegende Druckausgabe der „Rationale“ von Durandus ist von höchster Bedeutung für die Geschichte der Typographie und gilt als das dritte datierte und vierte überhaupt gedruckte Buch. Vorausgegangen waren lediglich die um 1455 gedruckte Gutenbergbibel sowie die ebenfalls in der Offizin von Fust und Schöffer entstandenen Psalter vom 14. August 1457 und vom 29. August 1459. Eigens für diesen Druck schuf Peter Schöffer die sogenannte „Durandus-Type“, eine Gotico-Antiqua, die Elemente der Rotunda mit den Stilmerkmalen der italienischen Humanistenhandschriften verbindet.

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