Hans Rutenzweig
Der ursprünglich aus Augsburg stammende Hans Rutenzweig ist ab 1453 in Basel nachweisbar, wo er 1461 das Bürgerrecht und den Meistertitel eines Gold- und Silberschmiedes erwarb. Er fertigte u.a. hochwertige Monstranzen für das Basler und das Berner Münster und eben diese im vorliegenden Angebot erwähnte, für die Kirche St. Pierre in Pruntrut angebotene. Er zählte zu den herausragenden Gold- und Silberschmieden seiner Zeit. Hans war der Vater des weltweit berühmten Malers Bartholomäus Rutenzweig, welcher ebenso in Basel ansässig war und dessen Lehrmeister Martin Koch war.
Auftragsbestätigung über die Fertigung einer Silbermonstranz für die Stadt Pruntrut.
Hans Rutenzweig, Basel, 26. Oktober 1478
„Mondag nechst vor Symonis und Jude“.
Höchstseltenes und hochbedeutendes handschriftliches Dokument gotischer Gold- und Silberschmiedekunst, welches einzigartige Einblicke in die Arbeit der Gold- und Silberschmiedemeister dieser Zeit, insbesondere in die materialtechnischen und wirtschaftlichen Bedingungen, vermittelt. In deutscher Sprache verfasste Handschrift auf Büttenpapier. Eine eigenhändig beschriebene Seite auf einem Blatt.
Der in Basel mit Bürgerrecht ansässige Silberschmied Rutenzweig verpflichtet sich mit diesem eigenhändigen Schreiben gegenüber dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Pruntrut (Porrentruy) für deren Stadt eine Silbermonstranz zu fertigen („ein Monstrantz von silber zu machen„) und erläutert in dem Schreiben hierzu die näheren Modalitäten und Konditionen. Besonders interessant sind hier seine Angaben über Gewicht und Preis, welche u.a. einen Rückschluss auf den Silberpreis von vor 550 Jahren zulassen.
Hiernach verlangt Rutenzweig für „XVI Marck Silber fur yeden Marck XI Gulden“, „die sich treffen zu einer jeden Hundert Sechzig und acht Gulden“ sowie „auch ein Gulden fur dass Glass so in die Monstrantz gehort“.
Vermutlich räumt Rutenzweig seinem Kunden in seinem Angebot einen Rabatt i.H.v. 4,55% ein, berechnet jedoch auch einen Aufschlag für das individuell gewünschte Glas. Der rechnerische Wert des Angebots wäre 176 Gulden zzgl. des gesondert erwähnten Materialguldens für das zusätzlich benötigte Glas. Rutenzweig offeriert als Gesamtpreis jedoch 168 Gulden zzgl. des Aufschlags für die gewünschte Sonderausstattung. Dies belegt, dass bereits damals knapp aber überlegt kalkuliert wurde, zumal die Schwankungen des Silberpreises offensichtlich im Risiko des Silberschmiedes gelegen haben.
Hochinteressant liest sich auch die Kundenkommunikation bezüglich des eingeräumten, für uns heute als unvorstellbar hohen Zahlungszieles sowie die damals wohl übliche respektvolle Beendigung des Angebotsschreibens: „darumb so sag ich die vorgenannten Burgermeister, Rait und Kirchpfleger jr Nachkommen fur mich und mine Erben der obgeschriben Hundert Sechzig und acht Gulden, auch den Gulden für dass Glass gantz quitt ledig und laisse.“.
Die Urkunde ist von Rutenzweig mit dem eigenhändigen Bestätigungszusatz „Zu Urkunt ist diss in min Hand geschrifft“ (d.h. „Mit meiner Hand bezeichnet“ sowie seiner handschriftlich stilisierten Meistermarke versehen.
„Ich Hanns Ruttenzwig Godtschmid und Burger zu Basel bekenn mich offentlich mit disem Brieff alß die ersamen wisen Burgermeister, Rait und Kirchpflegern zu Porrendrut mir ein Monstrantz von Silber zu machen verdingt haben, enthaltend XVIMarck Silber fur yeden Marck XI Gulden verdingt, die sich treffen zu einer jeden Hundert Sechzig und acht Gulden, auch ein Gulden fur dass Glass so in die Monstrantz gehort, darumb so sag ich die vorgenannten Burgermeister, Rait und Kirchpfleger jr Nachkommen fur mich und mine Erben der obgeschriben Hundert Sechzig und acht Gulden, auch den Gulden für dass Glass gantz quitt ledig und laisse. Dess zu Urkund hab ich obgenannter Hannsen Ruttenzwig dass so oben angeschaben Statt mit meiner Hand bezeichnet, dar geben ist uff Mondag nechst vor Symonis und Jude in dem Jar alss man zalt seyt der Geburt unsers Jhesum Christ Tausent Vierhundert Sibentzig und acht Jare.
Zu Urkunt ist diss in min Hand geschrifft.“
Meisterzeichen & Unterschrift
Blatt: 22 x 30 cm
Guter Zustand mit Gebrauchsspuren. Papier gleichmäßig gebräunt und partiell geringfügig fingerfleckig. Die untere rechte Ecke sprofleckig. Außenränder mit geringfügigen Läsuren und den üblichen Falt- und Knickspuren.
Aus einer deutschen Autographensammlung.
Hiermit bestätigen wir Originalität sowie einwandfreie Herkunft der vorliegenden Handschrift. Das Objekt ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit dem LostArt-Register abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der Kulturbehörden erforderlich.
Hans Rutenzweig, Basel, 26. Oktober 1478
„Mondag nechst vor Symonis und Jude“
Reich illuminierte Handschrift auf Jungfernpergament. Diese Handschrift gehört zu den sogenannten „Perlbibeln“, den kleinsten Vollbibeln überhaupt. Dieser Handschriftentyp wurde im frühen 13. Jahrhundert im Umkreis der Pariser Universität entwickelt, um den neuen Bedürfnissen der sich zu dieser Zeit herausbildenden Metropolen zu entsprechen. Insbesondere die gewachsenen Anforderungen an Mobilität ließen die bis dahin in den Abmessungen eher voluminösen Bibeln auf ein Kleinstformat reduzieren. Sie passte somit unter die Kutten der Mönche, die das Wort Gottes in den Metropolen verbreiteten. Daher wird dieser Bibeltypus auch „Taschenbibel“ genannt.
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