BERÜHMT UND BERÜCHTIGT

Der Hexenhammer – Malleus maleficarum

AUTOR

Henricus Institoris (1430-1505)
Jacobus Sprenger (1435-1495)

TITEL

Malleus maleficarum. Hexenhammer.
Davor: Papst Innozenz VIII. – Bulla Summis desiderantes affectibus, das Hexenunwesen betreffend.

DRUCKER

Peter Drach, Speyer, zwischen 1492 und 1495
Ohne Druckangabe und Kolophon. Altersbestimmung gemäß ISTC.

BEDEUTUNG

Äußerst seltenes Exemplar des berühmt-berüchtigten „Malleus Maleficarum“, des sogenannten „Hexenhammers“ aus den Federn der beiden Dominikanermönche Heinrich Kramer, latinisiert zu Henricus Institoris und Jakob Sprenger, dessen Mitautorenschaft bis heute nicht eindeutig geklärt ist, auch wenn das Werk traditionell eher unter des letzteren Namen geführt wird. Sprenger bekleidete die Position des Inquisitors in den Erzbistümern Mainz, Trier und Köln und ab 1484 auch in den Erzbistümern Salzburg und Bremen, was zumindest seinen großen Einfluss auf dieses Werk belegt.

Henricus Institoris, hatte in Trient einen Judenprozess verfolgt und mutierte in der Folge von einem gläubigen Dominikaner zu einem vom Exorzismus besessenen Fanatiker. So wandelte er sich sozusagen vom Paulus zum Saulus. Er betrieb Exorzismus und kämpfte besessenen gegen das Hexenwesen. Als er im Jahr 1482 zum Prior des Dominikanerklosters in Schlettstadt ernannt wurde, begann er offiziell angebliche Hexensekten zu verfolgen und die Beteiligten verbrennen zu lassen, was ihm erstmalig erfolgreich bei einem Ravensburger Hexenprozess mit zwei Frauen gelang.

Es folgten zahlreiche Prozesse, die mit der Verbrennung von angeblichen Hexen endeten. Zur Rechtfertigung seiner Tyrannei hatte Institoris den Text der Bulle „Summis desiderantes affectibus“, die sogenannte Hexenbulle verfasst, die Papst Innozenz VIII. dann in Rom am 5. Dezember 1484 herausgab. Auch eine Approbation der Kölner Theologischen Fakultät vom 19.V.1487 wurde bemüht. Institoris konnte sich schließlich brüsten, mehr als 200 Hexen und Ketzer, die nicht an die Existenz der Hexen glaubten, auf den Scheiterhaufen bzw. auf das Schafott gebracht zu haben.

In dem wohl ab 1486 verfassten, hier in der dritten Ausgabe des Speyerer Erstdruckers Peter Drach vorliegenden Malleus Maleficarum „verarbeitet Heinrich Institoris die Erfahrungen der zahlreiche Hexenprozesse, die er geführt hat, indem er versucht, das Problem der Dämonie und des Schadenszaubers (maleficium) mit wissenschaftlichen Mitteln zu klären und durch die Entwicklung einer eindeutigen öffentlichen Rechtsform zu bekämpfen. Dazu gibt Institoris dem Werk eine Gliederung in drei Teile, die er in der vorangestellten ‚Apologia‘ ausdrücklich auf die Trinität bezieht. …Nachdem Institoris Hexerei als eine tatsächliche und nicht nur eingebildete Wirklichkeit mit Belegen aus der theologischen Tradition und zahlreichen Beispielen gesichert zu haben glaubt, führt der seinerseits in zwei Teile gegliederte zweite Teil zunächst vorbeugende und dann bekämpfende Maßnahmen gegen die Hexerei an. … Die Originalausgabe wurde 1490 erstmals und bis 1669 mindestens weitere 26 Mal nachgedruckt und entfaltete so rasch ihre Wirkungsgeschichte als kasuistisches Handbuch der Hexenverfolgung. Paratexte wie die einem Teil der ersten Druckausgabe und den meisten Nachdrucken vorangestellte Bulle von Innozenz VIII. und ein Gutachten der Theologischen Fakultät der Universität Köln, dienen zur kirchenpolitischen Legitimierung des Werkes und sollen seine Rezeption begünstigen. Der Gegenstand und die schon im Titel greifbare frauenfeindliche Tendenz des Werks habe freilich verhindert, daß die Literarizität des Textes in der Forschung gebührend gewürdigt wurde“ (Quelle: Marc-Aeilko Aris in KLL³ VIII, 111).

Das Motiv zur Verfolgung und Vernichtung von Zauberern und Hexen war die Unterstellung des fleischlichen Bedürfnisses des sexuellen Verlangens nachgegeben zu haben und mit Dämonen oder dem Teufel selbst Unzucht getrieben zu haben. Dieser Gedanke entstand bereits im Mittelalter und wurde weit bis in die Neuzeit hinein am Leben gehalten, nicht zuletzt durch die hier vorliegende Publikation, die über die Jahrhunderte nahezu kanonischen Charakter bekam. So galt es, den „daemones, succubi et incubi“ Einhalt zu gebieten und die Strafverfolgung einzuleiten. Hierbei wähnte man sich mit der Kodifizierung des übelsten Unrechts im Recht.

AUSSTATTUNG

Zweispaltige gotische Type in 40 Zeilen. Die Initialspatien mit handgemalten roten Lombarden. Durchgehende Kapitelrubrizierung in Rot.
Blattformat: 20 x 13,5 cm; Satzspiegel: 14 x 9 cm.

KOLLATION

190 nicht num. Blatt. Vollständig.
Lagenpaginierung: a6; b-d8; e-z6; A-E6; F-G8.

EINBAND

Wohl originaler, restaurierter Holzdeckelband der Zeit. Gebunden auf drei echten Bünden. Rücken und die Hälfte der Deckel mit Schweinsleder alt erneuert. Auf den Deckeln wurde hierbei das blindgeprägte Originalleder wieder aufgebracht. Die Blindprägungen, einer wohl süddeutschen Werkstatt, zeigen rhombische und runde Stempel (Blüten und Adler). Buchblock neu eingehängt. Hinterer Vorsatz erneuert. Eine reparierte Messingschließe, das Schließband alt erneuert sowie ein Beschlag erneuert. Guter Zustand. Buchblock und Bindung fest und stabil.

ZUSTAND

Guter Zustand mit Gebrauchsspuren. Überwiegend sauberes und breitrandiges Exemplar. Durchgehend gleichmäßig gebräunt. Lagen m-v etwas stärker gebräunt. Blatt m3 mit Einriss. Einige wenige Papierhinterlegungen oder Eckansetzungen. Die Lagen q-r mit größeren Rissen und teils alt, teils unsachgemäß neuer restaurierten Löchlein bzw. Randabrissen (q5-r1), jedoch nur mit minimalem Buchstabenverlust. Sonst hin und wieder mit kleinen Randausbesserungen. In den breiten Rändern vereinzelt wasserrandig. Einige wenige Lombarden etwas verwischt. Fliegender Vorsatz vorn und Spiegel hinten mit interessanten zeitgenössischen Einträgen in brauner Tinte.

PROVENIENZ

Titel mit altem, von uns nicht identifiziertem Sammlungseintrag „Bibl. Liber Bak. De C.-K.“.

REFERENZEN

Literatur: GW12480; BSB-Ink-I228; BMC II498; Goff I165.

KULTURGUT SICHER ERWERBEN

Hiermit wird die einwandfreie Herkunft der vorliegenden Inkunabel. Diese ist zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Rechten Dritter und wurde mit der Lost-Art-Datenbank abgeglichen. Für die Lieferung außerhalb der EU ist eine Ausfuhrgenehmigung der Kulturbehörden erforderlich. Diese wird von uns nach Eingang des Kaufpreises beantragt und dauert ca. 14 Tage. Für die Verbringung in EU-Länder ist aufgrund der festgelegten Wertegrenzen keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich.

Preis
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Tilo Hofmann
Artikelnummer
S383
Die Bibel der Hexenverbrennungen

Henricus Institoris

Malleus maleficarum. Hexenhammer.

Peter Drach, Speyer, zwischen 1492 & 1495

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Highlight

Wahrlich ein unglaublicher Schatz!

Das Vierte gedruckte Buch:
Schöffers Durandus von 1459

Diese hier vorliegende Druckausgabe der „Rationale“ von Durandus ist von höchster Bedeutung für die Geschichte der Typographie und gilt als das dritte datierte und vierte überhaupt gedruckte Buch. Vorausgegangen waren lediglich die um 1455 gedruckte Gutenbergbibel sowie die ebenfalls in der Offizin von Fust und Schöffer entstandenen Psalter vom 14. August 1457 und vom 29. August 1459. Eigens für diesen Druck schuf Peter Schöffer die sogenannte „Durandus-Type“, eine Gotico-Antiqua, die Elemente der Rotunda mit den Stilmerkmalen der italienischen Humanistenhandschriften verbindet.

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